Dieter Kersten - Juni 2008

   
 

Vorratsdatenspeicherung

 
     
 

(D.K.)  Den nachfolgenden Text habe ich aus aktuellem Anlaß  der Web-Seite www.vorratsdatenspeicherung.de entnommen. Dieser Text schildert die Staatssicherheits-“Rechte“, die dem Bundeskriminalamt (BKA) , der Bundespolizei und den Polizeibehörden der Länder zu Verfügung stehen. Geist und Inhalt des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung = „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ -  ist  die nicht rechtsmäßige Vorlage für die aktuelle TELEKOM-Abhöraffäre.

Ich empfehle ausdrücklich die oben erwähnte Webseite. Sie gibt Auskunft über die Aktionen des "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung". Von der Web-Seite gibt es auch einen Link auf  Wikipedia unter dieser Bezeichnung.
Leider habe ich keinen Hinweis darauf gefunden, ob das  Bundesverfassungsgericht dem Antrag stattgegeben hat, das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen.

Eine Bemerkung, die eigentlich in das Editorial gehört, kann ich mir nicht ersparen: Der TELEKOM-Ausforschungsauftrag ist von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern erledigt worden. Die werden sich über die Genugtuung die Hände gerieben haben und sicher noch mehr über das gute Honorar der Kapitalisten gefreut haben.

> Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Bisher durften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde konnte verlangen, daß Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten beseitigt die Vorratsdatenspeicherung.

Wo liegt das Problem?
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
Unter einer Vorratsdatenspeicherung leiden wir alle:

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Stand der Dinge
Das von CDU/CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist seit 1. Januar 2008 in Kraft. Am 31. Dezember 2007 haben wir Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht, verbunden mit dem Antrag, das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen. <

 
     
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