Dieter Kersten - November / Dezember 2011

   
 

Mißbrauch des Rechtes in einem Staat, der sich gerne als ein Rechtsstaat bezeichnet

 
     
 

(D.K.) Anfang 2011 passierte es: es gab wieder unberechtigte Abbuchungen vom Bankkonto der NEUE POLITIK GmbH. Es war nicht das erste Mal: Einzelpersonen, Firmen und natürlich Rechtsanwälte geben vor, Abbuchungsaufträge zu haben, die Banken als gut bezahlte Dienstleister überprüfen die Rechtmäßigkeit dieser Abbuchungsaufträge nicht mehr, und als Betroffener sind Sie das Geld los, es sei denn, Sie kontrollieren akribisch Ihre Kontoauszüge. Innerhalb einer bestimmten Frist ist es möglich, die Abbuchung rückgängig zu machen. Ich habe es schon mehrmals in den letzten Jahren getan. Die Bank rät mir, zur Kriminalpolizei zu gehen. Ich habe aber keine Lust mich damit zu beschäftigen.

Übrigens: Die Rückbuchung geht im Gegensatz zu den immer wieder geäußerten falschen Behauptungen der Banken bei nicht genehmigten Lastschriften auch noch nach der ominösen 6-bzw. 8-Wochen-Frist. Nach den neuen SEPA-Richtlinien der Bundesbank gilt seit November 2009 für nicht genehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung.

Ich habe niemals von irgendeinem dieser „Abbucher“ eine Rechnung erhalten.

Diesmal, und das war für mich neu,  bekam ich eine Mahnung von einem Rechtsanwaltbüro aus München: Auer Witte Thiel, Rechtsanwälte, Bayerstraße 27, 80335 München, Internet: www.auerwittethiel.de. Die Mahnung erhielt nicht die Firma NEUE POLITIK GmbH, sondern Dieter Kersten. Ich nehme an, dahinter steckt ein weiterer fieser juristischer Trick?
Ich dokumentiere den Text des 1. Briefes von Auer Witte Thiel,
Datum 21. 01. 11:

Sehr geehrter Herr Kersten,
wir zeigen Ihnen an, daß wir die Firma EUROBILL AG, Sihlbruggstr. 105, 6340 Baar anwaltlich vertreten. Sie haben mit Ihrem Benutzernamen pussyfan8I ein Angebot in Anspruch genommen, das über das Payment-System Eurobill abgerechnet wurde.
Trotz Fälligkeit haben Sie leider bislang die vertraglich geschuldete Vergütung in Höhe von 100,00 EUR nicht bezahlt.
Wir bitten Siedaher, diesen Betrag sowie die angefallenen Mahnkosten i.H.v.5,00 EUR sowie Zinsen i.H.v. 0,30 EUR insgesamt also 105,30 EUR unter Verwendung des angehängten Überweisungsformulars bis zum 05.02.11 zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Dieser und alle folgenden Briefe des Rechtsanwaltsbüro haben eine unleserliche Unterschrift. Der Name des Unterzeichners wird nie bekanntgegeben, so daß ich keinen persönlich ansprechen kann. Als gelernter Kaufmann halte ich dieses Verfahren für unzulässig.

Die Firma Eurobill ist mir erst durch diesen Brief bekannt geworden. Es ist eine Schweizer Firma, wie ich im Internet feststellen konnte. Hinter dem zitierten Benutzernamen pussyfan8I verbergen sich Pornoseiten. Meine jungen, internetbewanderten Freunde, die ich um Rat fragte, erklärten mir, daß sei ein Trick der Firmen?, „Rechtsanwälte“?, weil es für die Empfänger einer solchen Mahnung, die vielleicht auch von Ehefrau und Sekretärin gelesen wird, peinlich ist, mit Porno in Verbindung gebracht zu werden. Aus Angst, so etwas könnte bekannt werden, wird schnell bezahlt.
Unter www.auerwittethiel.de finden Sie eine gut gemachte Webseite. Inzwischen hat die Rechtsanwalts-Firma Auer Witte Thiel die ersten vier Internetseiten Yahoo, aber auch Google, so manipuliert, so daß die kritischen Seiten, die Seiten der Geschädigten, schlechter als im Januar 2011 zu finden sind. Wählen Sie zu eigener Aufklärung http://forum.computerbetrug.de/threads/mahnung-ohne-rechnung-oder-auftrag-auer-witte-thiel oder www.antispam-ev.de.

Entgegen dem Rat meiner jungen  Freunde antwortete ich mit Firmenbriefkopf am 28. Januar 2011 dem Rechtsanwalts-Büro:


Betr.: Ihr Schreiben vom 21. Januar 2011 an Dieter Kersten - Ihr AZ 21610007395
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhebe namens meiner Firma NEUE POLITIK GmbH und in meinen Namen Widerspruch gegen die Forderung der Firma EUROBILL. Ich habe der Firma EUROBILL weder einen Auftrag erteilt noch als Person noch als Vertreter meiner Firma einen Benutzernamen pussyfan81 benutzt.
Sie werden keine Zahlung von mir erhalten.


Ich erhielt keine Antwort, aber am 09.02.11 folgendes Schreiben:


Sehr geehrter Herr Kersten,
wie gewünscht übersenden wir Ihnen die Einzelverbindungsnachweise unserer Mandantschaft für das von Ihnen/Ihrem PC gebuchte Onlineangebotes privatamateure.com in der Anlage. Hier können Sie die zu Beweiszwecken mitgeloggten Daten, wie die Uhrzeit und das Datum der Buchung, die Bankverbindung, die E-Mail Adresse, sowie die IP-Adresse des dabei verwendeten Computers entnehmen. Bekanntlich kann mittels dieser Daten und der gespeicherten IP-Adresse der bei der Buchung des Angebotes verwendete PC und der für diesen PC verantwortliche Anschlußinhaber ermittelt werden.
Beachten Sie bitte, daß diese Daten von dem erstmaligen Zugang zu dem Internetangebot stammen. Der darin ausgewiesene Betrag kann daher von dem aktuell gegen Sie geltend gemachten Forderungsbetrag abweichen, da es sich dann um einen Monatsbetrag handelt, der aufgrund der vereinbarten Verlängerung des Vertrages (z.B. nach einem Schnupperabo) fällig geworden ist.
Sollten Sie trotz der übersandten Unterlagen der Auffassung sein, das Angebot nicht genutzt zu haben, so ersuchen wir Sie höflich uns dies schriftlich zu bestätigen und eine Anzeige gegen Unbekannt wegen der mißbräuchlichen Nutzung Ihrer Daten zu erstatten. Wenn uns Ihre Bestätigung und eine Ablichtung der Strafanzeige vorliegen, können wir das Inkassoverfahren gegen Sie unterbrechen.
Wir raten Ihnen deshalb, auch im Familien- und Bekanntenkreis nachzufragen, um eventuelle Weiterungen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt


Der Anlage lag ein Blatt bei, auf dem eine falsche Kunden-Email-Adresse und eine falsche IP - Nummer angegeben war. Eine IP-Adresse ist eine Adresse in Computernetzen, die – wie z. B. das Internet – auf dem Internetprotokoll (IP) basieren. Sie wird Geräten zugewiesen, welche an das Netz angebunden sind und macht die Geräte so adressierbar und damit erreichbar. Ich habe übrigens erst jetzt, am 11.10.11, die Seite www.privatamateure.com aufgerufen. Das sind auch Pornoseiten. Das ist eine Unverschämtheit dieser Rechtsanwälte, mich damit zu belasten. Neben den ungerechtfertigen Forderungen wollen sie   Menschen gesellschaftlich schaden.

Der Betrug der Rechtsanwälte wird immer sichtbarer. Ich habe nicht geantwortet.

Am 25.02.11 erhielt ich folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr Kersten,
wir zeigen Ihnen an, daß wir die Firma EUROBILL AG, Sihlbruggstr. 105, 6340 Baar anwaltlich vertreten. Sie haben ein Angebot in Anspruch genommen, das über das Payment-System Eurobill abgerechnet wurde. Trotz Fälligkeit haben Sie leider bislang die vertraglich geschuldete Vergütung in Höhe von 100,00 EUR inkl. Bankspesen sowie angefallene Mahngebühren i.H.v.5 EUR und Zinsen i.H.v. 0,79 EUR nicht bezahlt.
Wir bitten Sie daher diesen Betrag sowie die bei uns angefallenen, gesetzlichen Anwaltsgebühren von 39,00 EUR insgesamt also 144,79 EUR unter Verwendung des anhängenden Überweisungsformulars bis zum 12.03.11 zu überweisen.
Nach Zahlungseingang werden wir die Angelegenheit abschließen und die Akte zur Ablage bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt


Ich habe nicht geantwortet.
Ich erhielt dann am 22.03.11 wieder einen Brief von Auer Witte Thiel:

Sehr geehrter Herr Kersten,
wir zeigen Ihnen der Ordnung halber nochmals an, daß wir die Firma EUROBILL AG, Sihlbruggstr. 105, 6340 Baar vertreten.
Sie haben ein Angebot genutzt, das über das Paymentsystem Eurobill abgerechnet wurde, ohne bislang die geschuldete Vergütung zu entrichten. Unsere Mandantschaft und auch wir haben sie bereits schon einmal angeschrieben und Sie aufgefordert den offenen Betrag zu bezahlen.
Insgesamt sind von Ihnen nunmehr 145,14 EUR zu bezahlen. Wir fordern Sie auf, diesen Betrag bis spätestens 06.04.11 (eingehend auf unserem Konto) unter Angabe des Aktenzeichens AZ: 21610007395 (bitte stets angeben) auf unser Konto zu überweisen.
Unsere Mandantschaft hat uns beauftragt, nötigenfalls auch gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sollte die Angelegenheit nicht außergerichtlich erledigt werden können. Auf die damit verbundenen weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten weisen wir Sie ausdrücklich hin!
Beachten Sie bitte auch, daß unsere Kanzlei Vertragspartner der SCHUFA ist.
Sollten Sie den geforderten Betrag erst nach Fristablauf oder nur in angemessenen Raten bezahlen können, bitten wir Sie, uns dies entweder per E-Mail oder mittels des beigefügten Formblattes schriftlich, gerne auch per Fax, mitzuteilen. Eine erste Rate können Sie dann gerne mit beigefügtem Überweisungsträger bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

Die „Mandantschaft“ Eurobill von Auer Witte Thiel hat mich nie angeschrieben. Die einfachsten kaufmännischen Grundsätze sind nicht eingehalten worden.
Ich habe nach diesem Brief, trotz guten Zuredens „cool zu bleiben“, die Verbraucherschutzzentrale angerufen. Herausgekommen ist mein Einschreiben vom 26.03.11:


Betr.: Ihre unberechtigte Forderung - Ihr Zeichen AZ: 21610007395 - Ihre diversen Zahlungsaufforderungen - Ihre letzte Aufforderung vom 22. März 2011
Ich hatte bereits am 28. Januar 2011 Widerspruch gegen  die Forderung der Firma EUROBILL eingelegt.  Ich wiederhole diesen Widerspruch.
Sie werden keine Zahlung von mir erhalten!!


Damit war es aber nicht zuende. Ich erhielt am 03.05.11 den letzten Brief von Auer Witte Thiel:


Sehr geehrter Herr Kersten,
Ihre Akte liegt jetzt in der Prozessabteilung. Sie hatten ausreichend Gelegenheit, die Forderung unserer Mandantin, die nunmehr EURO 145,72 beträgt und aus der Abrechnung des Payment-Systems Eurobill stammt, ganz oder in Raten zu bezahlen. Ihr Verhalten zwingt uns nun, bei Gericht einen vollstreckbaren Titel gegen Sie zu erwirken und damit dann den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung zu beauftragen. Ist dieser nicht erfolgreich, so werden wir Pfändungen ausbringen. Auch nach der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung werden wir weitere Maßnahmen ergreifen. Angesichts der durch diese Aktionen auf Sie zukommenden Kosten und Unannehmlichkeiten können wir nur noch einmal dringend an Sie appellieren, Ihre Schulden jetzt zu begleichen. Sie können jetzt auch noch mit uns über eine sehr moderate Ratenzahlung sprechen und über einen zusätzlichen Zinsverzicht. Hierzu müssen Sie nur eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief an uns senden. Wir können Ihnen nur dringend anraten, Ihre Verbindlichkeiten mit beigefügtem Überweisungsträger umgehend zu begleichen oder zumindest angemessene monatliche Raten schriftlich anzubieten. Beachten Sie bitte, daß wir die Möglichkeit zur außergerichtlichen Erledigung der Forderungsangelegenheit auf den 18.05.11 befristen müssen. Halten Sie diese Frist bitte unbedingt ein! Danach können wir Ihnen nicht mehr entgegenkommen!
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Prozessabteilung


Die Schreiben von Auer Witte Thiel sind auf Einschüchterung ausgelegt. Der Stil ist nicht der Stil eines ordentlichen Kaufmanns bzw. Rechtsanwalts.
Es kam weder eine Entschuldigung für die üble, ja fast kriminelle Vorgehensweise des Büros Auer Witte Thiel noch ein Zahlungsbefehl und auch kein Gerichtsvollzieher.

Schlußfolgerungen: Unser Rechtssystem schützt in weiten Teilen nicht den Bürger. Direkte Demokratie macht ein neues Recht vonnöten, welches die Rechte der angeblichen Schuldner gegenüber den falschen Gläubigern, aber auch gegenüber Rechtsanwaltskanzleien, stärkt. Verbraucherschutzzentralen mit ihren bürokratischen Hürden reichen da nicht. Verbraucherschutzzentralen erscheinen mir „bürokratisch pflaumenweich“ zu sein. Es wird mir berichtet, daß „Gläubiger“ und vor allen Dingen aber Rechtsanwaltskanzleien, Millionen Euro im Jahr auf diese Art unberechtigterweise eintreiben. Insbesondere alte Leute werden Opfer solcher Büros wie Auer Witte Thiel. Seien Sie also vorsichtig. Justizgeschädigte gibt es „zu Hauf“.

 
     
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