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Den nachfolgenden kleinen Text entnehme ich dem KURIER der Christlichen
Mitte, Oktober 1998, einer fundamentalistischen "christlichen"
Partei in Deutschland:
Während in Deutschland eine Muslima verbissen darum kämpft,
ihr Kopftuch auch im Unterricht zu tragen und deshalb nicht in den Schuldienst
übernommen wurde, ist jetzt in der Türkei vom kommenden Studienjahr
ab auch an den Universitäten das Tragen eines Kopftuches verboten
- in den Schulen gilt das Verbot schon lange.
Studentinnen, die ihr Kopftuch nicht ablegen, werden von den Universitäten
ausgeschlossen, Dozenten, die Kopftücher in ihren Seminaren dulden,
werden vom Dienst suspendiert.
Auch in Deutschland ist das Kopftuch ein Politikum, ein Zeichen, sich
nicht integrieren zu wollen. deshalb mahnte das Bundesamt für Verfassungsschutz
alle muslimischen Eltern, ihre Töchter ohne Kopftuch zur Schule zu
schicken.
Bis zum letzten Krieg trugen in Deutschland die Frauen auf dem Land Kopftücher
und die Damen in der Stadt Hüte. Für die Damen war es die sie
beherrschende Mode, für die Frauen eine praktische Notwendigkeit, sich
selber und ihr Haar vor den Unbilligkeiten der Natur zu schützen. Abgesehen
davon, daß die Männer in christlichen Kirchen ihre Mützen
oder Hüte abnehmen sollen und die Frauen in christlichen Gotteshäusern
ihren Kopf bedecken mußten (in Südeuropa noch Sitte), sind mir
keine christlichen Kopfbedeckungspflichten bekannt. Heute ist das Kopftuch
ein Politikum, dann nämlich, wenn in Deutschland der Iman in einer
Hinterhof - Moschee die muslimischen Eltern anweist, ihre Töchter mit
Kopftuch in die Schule zu schicken. Diesem Iman geht es nicht um eine islamische
Vorschrift, die es in dieser Form gar nicht gibt, sondern ihm geht es um
eine islamische Gesellschaft Deutschland. Dieser Islam in Deutschland demonstriert
und zeigt keine Integrationsbereitschaft. Auch bei der von vielen Seiten
verständnisvoll in Schutz genommenen Muslima, die in Baden - Württemberg
Lehrerin mit Kopftuch werden wollte, ging es um eine politisch - muslimische
Position in Deutschland.. Um nicht in den falschen Geruch zu kommen, zu
verallgemeinern, will ich durchaus zugestehen, daß es Muslime gibt,
die erstaunlich weit in unsere Kultur integriert sind und diesen Anspruch
auch nicht mehr erfüllen wollen. Es gibt auch viele islamische Religionsgelehrte,
die rigerose Ansprüche ihrer heiligen Schrift anders interpretieren.
Wie ich es persönlich in der Kopftuch - Affäre halte n würde,
wenn ich z.B. Schuldirektor wäre, das will ich offen lassen. Auf der
einen Seite sehe ich das politisch - zerstörerische in solchen merkwürdigen
Religions - Demonstrationen in Deutschland, auf der anderen Seite ist es
eine Sache der politisch - kulturellen Kraft unseres Kulturkreises, wie
lange die Mädchen mit Kopftüchern herumlaufen und die Jungen mit
einer Art Rosenkranz. Es ist sicher besser, wenn ich konsequent deutsche
Kultur vermittle, indem ich den muslimischen Mädchen und Jungen einen
exzellenten Deutschunterricht biete, zusammen mit einem spannenden Gemeinschaftkunde/Lebenskunde
- Unterricht, anstatt Nerven bei einem formalen Streit über Kopftücher
zu lassen. Aber - vermutlich ist die deutsche Obrigkeit kulturloser als
die iman - gebundenen Muslime. Wenn wir Deutschen nichts zu bieten haben,
dann wird eine andere Kultur gewinnen.
Und noch etwas: die Türkei ist seit Atatürk und in ihrer jetzigen
politischen Verfassung eine menschenverachtende Diktatur besonderer Art.
Militarismus, Chauvinismus und Nationalismus sind in einem laizistischen
Staatswesen vereint. Deshalb nimmt es Wunder, daß ausgerechnet eine
deutsche politische Gruppe, wie die Christliche Mitte (siehe Rahmen), die,
bezogen auf Deutschland, alles andere ist, aber nicht laizistisch, eine
Nachricht über die Kopftücher an türkischen Universitäten
veröffentlicht. Dieses Kopftuch - Verbot in der Türkei ist nämlich
eine Herrschaftsgebärde, die aus dem ebenfalls kulturlosen Gepräge
der laizistischen Türkei entstanden ist. Ich kann genauso formulieren:
es ist die verkorkste Denkweise einer politischen Oligarchie, die Andersdenkende
und Andershandelnde in das Abseits drängt. Da treffen sich dann mit
einem Mal Christliche Mitte und türkische Oligarchie und sind ein Herz
und eine Seele.
Dieser Kommentar wurde im Oktober 1998 geschrieben. Inzwischen, das war
Anfang November, hat das Oberverwaltungsgericht in Berlin der Islamischen
Föderation den Status einer Religionsgemeinschaft und damit das Recht
zugesprochen, an den Berliner Schulen Islamunterricht zu erteilen. Erst
einmal begrüße ich eine solche Entscheidung. Es ist nicht einzusehen,
daß die christlichen Kirchen und jüdischen Gemeinden als Organisationen
das alleinige Privileg für Religionsunterricht haben. Damit aber das
Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird, sollte das Recht auf Erteilung
von Religionsunterricht erweitert werden. In Berlin, das schrieb ich schon
vor Jahren, sind mindesten 50 % unserer türkisch - stämmigen Mitbürger
Alewiten, eine besonders tolerante Kulturform, die aus dem Islam und den
vom Islam bekämpften Vorreligionen Vorderasiens hervorgegangen ist.
Diese Alewiten führen seit Jahrhunderten einen Kulturkampf gegen einen
islamischen Fundamentalismus, der auch in den islamischen Gemeinden in Deutschland
Urständ feiert. Deshalb muß den Alewiten das gleiche Recht auf
Religionsunterricht an den Schulen eingeräumt werden. Außerdem
ist bereits in den Medien kritisiert worden, daß mit dem Urteil des
Oberverwaltungsgerichts der Unterschied zwischen Schiiten und Sunniten nicht
beachtet worden ist. Weshalb ich auf diese islamischen Details eingehe?
Die, hoffentlich, friedlichen Auseinandersetzungen der Kulturen sollten
mit aller Offenheit ausgetragen werden, damit sich keiner benachteiligt
fühlt. Ich bin der Auffassung, daß ein islamischer, sunnitischer,
schiitischer bzw. alewitischer Religionsunterricht in deutscher Sprache
stattfinden muß, und zwar schon deswegen, um die Integration der Kinder
in die deutsche Gesellschaft zu erleichtern, und, natürlich, um dem
religiösen Extremismus Einhalt zu gebieten. Die Imane, oder wie die
Religionslehrer heißen mögen, haben sich an das deutsche Grundgesetz
zu halten. Das ist der Maßstab!
Rechtsprechung in Deutschland ist übrigens eine sehr schwierige Angelegenheit.
Die Islamische Föderation gilt als fundamentalistisch und rechtsradikal
und erfreut sich keinesfalls eines großen Zuspruches unserer türkischen
Mitbürger. Der Türkische Bund Berlin hat gefordert (Dezember 1998),
Islamkunde als Teil eines Schulfaches Ethik in den Unterricht einzuführen.
Ein beachtlicher und im besten Sinn liberaler Vorschlag.
Die Diskussion über die Staatsbürgerschaft bzw. der doppelten
Staatsbürgerschaft, insbesondere unserer türkisch - stämmigen
Mitbürger, ist gottseidank, durch den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung,
wieder in Gang gekommen. Ich begrüße, daß die in Deutschland
geborenen ausländischen Mitbürger eine vereinfachte Möglichkeit
erhalten, deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Trotzdem wird nach
wie vor die Diskussion mit einer Einseitigkeit geführt, die das Vorhaben
der Integration nachhaltig gefährdet. Es ist Aufgabe der deutschen
Politik, nachdrücklich, bestimmt und effizient, bei der türkischen
Regierung mit dem Ziel vorstellig zu werden, das türkische Staatsbürgerrecht
zu ändern. Türken in Deutschland, die auf das türkische Staatsbürgerrecht
verzichten wollen, müssen ohne Komplikationen ein Recht darauf haben.
Dieses Recht wird aber von der türkischen Gesetzgebung eingeschränkt,
die einen Türken nicht aus der Staatsbürgerschaft entläßt,
wenn er z.B. nicht seinen Wehrdienst in der Türkei abgeleistet hat
- ganz egal, ob der Betroffene in der Türkei geboren und aufgewachsen
ist oder nicht. Die deutsche Regierung muß einen nachhaltigen Druck
auf die türkische Regierung ausüben, damit diese Praxis geändert
wird. Ein doppoltes Staatsbürgerrecht ist eine einseitige Bevorzugung
einer Bevölkerungsgruppe. Ein Deutscher mit deutschem und türkischem
Paß kann die Vorteile beider Staatsangehörigkeiten ausnutzen.
Er kann sich sowohl in Ankara wie Berlin niederlassen. Ein Deutscher nur
mit einem deutschen Paß wird in der Türkei stärker diskriminiert,
als die Türken nur mit einem türkischen Paß in Deutschland..
Es ist unerträglich, daß deutsche Ehefrauen türkischer Männer
in der Türkei fast gar keine Rechte haben, noch nicht einmal ein Aufenthaltsrecht
nach einer Scheidung oder nach dem Tod ihres Mannes. Die deutsche Ehefrau
wird unter Umständen geduldet, ja, das ist alles. Mehr nicht.
Zwischenbemerkung: ein polnischer Staatsangehöriger deutscher Herkunft,
der kein Wort deutsch spricht, hat, unter bestimmten Voraussetzungen ein
Anrecht auf einen deutschen Pass. Nach den Informationen, die ich habe,
sind das inzwischen 70 000 Menschen, die diese Rechtslage ausnutzen. Diese
70 000 polnischen Bürger, Doppelstaatler, mit deutschem Paß haben
ein Recht, in Deutschland zu arbeiten. Sie pendeln hin und her und nutzen
beide Staatsanghörigkeiten nachhaltig aus. Während unsere türkischen
Mitbürger zum Teil schon 30 Jahre fleißig in Deutschland arbeiten,
wird unter dem Begriff Volksdeutscher oder ähnlich, bestimmte Rechtspositionen
durchgedrückt, die natürlich von der CDU/CSU und anderen rechten
Parteien nicht kritisiert werden.
Deshalb also: auf jeden Fall sollte in Deutschland eine Volksabstimmung
über ein neues Staatsbürgerrecht stattfinden.
Die christliche Heilslehre hat, vertreten durch ihre Organisationen und
geduldet durch die Gläubigen, unendlich viel Leid über die Menschen
dieser Erde gebracht. Das geschah, obwohl das Neue Testament, Grundlage
dieser christlichen Heilslehre, alles verbietet, was sich die Christen in
ihrer gewaltsamen Besitznahme von Eigentum und Seelen der Völker dieser
Erde angemaßt haben. Natürlich gab es zu aller Zeit Christen,
die dieser unchristlichen Praxis widersprochen haben. Sie waren aber Außenseiter,
die meistens nicht gehört wurden. Die Heilslehre Mohammeds hat ebenfalls
viel Leid für viele Menschen auf dieser Erde gebracht, wenn auch nicht
auf allen Kontinenten Das geschah, weil die Anwendung von Gewalt zur Verbreitung
des Islam Inhalt des Korans, der heiligen Schrift der Muslime, ist. Trotzdem
gab und gibt es im Islam immer wieder Menschen, die keine Außenseiter
waren, und die den Koran mit seinen verwirrenden Handlungsanweisungen in
einen kulturellen Gesamtzusammenhang gestellt haben. Kein anderer als der
Christ Lessing hat in Nathan der Weise beispielhaft in der Ringparabel einen
kulturellen Fingerzeig gegeben, den wir alle beachten sollten.
Das ist nämlich die Crux der Integration. Wir hatten in den vergangenen
Jahrhunderten immer wieder Einwanderungswellen in das jetzige deutsche Staatsgebiet.
Darunter waren auch viele anderssprachige Völker. Sie sind alle assimiliert
worden. Sie waren aber auch in der überwiegenden Mehrzahl Christen.
Nun kommen aber Menschen anderen Glaubens, die einen ganz anderen kulturellen
Hintergrund haben. So kommt der Sprache, mehr als in der Vergangenheit,
eine besondere Aufgabe zu. Jeder Mensch, der die deutsche Staatsbürgerschaft
erhalten will, müßte eine Prüfung über die Beherrschung
der deutschen Sprache und eine Prüfung über seine Kenntnisse über
deutsche Kultur und Geschichte ablegen. Das ist übrigens, bezogen auf
die englische Sprache und amerikanischer Geschichte, us - amerikanischer
Standard, auf den sich die Deutschen sonst so gerne berufen. Ausgeschlossen
von dieser Prüfung sind natürlich die Kinder der 2. Generation,
denen wir ohnehin einen exzellenten Deutschunterricht zu bieten haben.
Von ganz anderer Qualität ist die Frage, ob Deutschland ein Einwanderungsland
ist oder nicht. Unsere türkisch - stämmigen Mitbürger sind
mit deutscher, also mit unserer Hilfe eingewandert. Da beißt keine
Maus den Faden ab. Wir haben damals, nach dem sogenannten deutschen Wirtschaftswunder,
den Wohlstands - Hals nicht voll bekommen und haben in vielen Ländern
Europas und auch in der Türkei regelrecht Arbeiter angeworben. Offensichtlich
war den Deutschen damals nicht klar, daß diese Arbeiterinnen und Arbeiter
auch Menschen sind, die ihre Familien schließlich nachgezogen haben.
Das gehört zu den Menschenrechten, die jeder Deutsche auch in Anspruch
nehmen will. Der Großteil dieser Arbeiterinnen und Arbeiter waren
ungelernt und wurden bestenfalls angelernt. Die Elektronisierung und die
damit verbundene Rationalisierung und Globalisierung in Industrie und Verwaltung
hat diese ungelernten Arbeiterinnen und Arbeiter (auch Deutsche) als erste
arbeitslos werden lassen. Nun möchte man meinen, daß die Deutschen
den Trend der Zeit rechtzeitig erkannt und ihr (Aus-) Bildungssystem für
den Nachwuchs in ihrem Land so gut entwickelt haben, daß es in Deutschland
kein Fachkräftemangel gibt - ?! Aber - wo wir hingucken, es werden
Fachkräfte gesucht, der Bedarf steigt und wird trotz der hohen Arbeitslosigkeit
nicht gedeckt.
Anfang Oktober bekam ich eine Pressemitteilung zugeschickt, mit der eine
deutsche Beraterfirma, Zimmermann & Sieber GbR, darauf aufmerksam macht,
daß die us - amerikanische Regierung das siebte Mal 55 000 Greencards
(Arbeitserlaubnisse für die Vereinigten Staaten) verlost. Neben einer
Vielzahl von Bestimmungen schreibt die Beraterfirma: Einzige weitere Voraussetzung
ist ein der amerikanischen High School vergleichbarer Abschluß (zwölfjährige
Schulbildung) oder eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung.
Ein solches Verfahren halte ich auch in Deutschland für möglich.
Ich denke, daß das sogar noch ausgefeilt werden kann: nur Menschen
mit einer bestimmten Berufsausbildung bekommen eine Arbeitserlaubnis und
können einwandern. Die Familien werden bei den Greencard - Gewinnern
nicht ausgenommen, d.h. die Familienangehörigen bekommen gleiches Arbeits
- und Aufenthaltsrecht.
Damit habe ich schon Antwort gegeben: Deutschland ist ein Einwanderungsland.
Die Einwanderung muß jedoch bedarfsorientiert sein. Für die deutschstämmigen
Mitbürger hat das Auto und das Reisen absoluten Vorrang vor Kindern.
Deswegen findet auch Kinderpolitik nur halbherzig statt. Die Mehrzahl der
Deutschen empfindet Kinder als Last. Ich fürchte, selbst die Erhöhung
des Kindergeldes um das fünffache oder mehr wird nicht zu mehr Kindern
bei den Deutschen führen. Deshalb muß neues Blut nach Deutschland,
Das schreibe ich insbesondere denjenigen in ihren deutschen Stammbaum, die
ihr Deutschsein vom Blut her bestimmen - abgesehen davon, daß ich
feststellen mußte, daß ein Großteil der lautesten Schreier
auch nur "Schrumpfgermanen" sind. Es müssen junge Leute nach
Deutschland, die den Deutschen. auch den selbstzufriedenen Arbeitslosen,
soviel Dampf unter dem Hintern machen, daß dieses Volk eine ideenfleißiges
Volk wird. Dazu gehört die Neudefinition von Wohlstand (ohne Wachstum
!).
Asylpolitik ist keine Einwanderungspolitik. Es kann sich, selbst bei bester
deutscher Außenpolitik, immer wieder ergeben, daß wir kurzfristig
verfolgten Menschen Asyl gewähren müssen. Aber - verfolgen wir
eine Außenpolitik, die weitgehend verhindert, daß es Asylsuchende
gibt? Nein, leider nicht! Dabei werden auch in Deutschland die viel zitierten
Menschenrechte nicht eingehalten. Das Beispiel, welches ich auf dieser Seite
als Rahmentext bringe, ist ein zufälliges Beispiel. Es kann durch tausend
andere Beispiele ersetzt werden. Außer ein paar Abenteurern verläßt
kein Mensch freiwillig und leichtfertig seine Heimat. Heimat bedeutet Familie
und eine besondere Wärme und Geborgenheit, die die Fremde nicht bieten
kann. Die fremden Kulturen mögen das anders nennen und die Gewichtung
der einzelnen Aspekte mögen unterschiedlich sein. Der Mensch unterscheidet
sich nicht so grundsätzlich.
Die sozialen Verhältnisse, die der Weiße als Kolonialherr, als
Vertreter des internationalen Kapitals und des Internationalen Währungsfonds,
durcheinander oder "auf den Hund" gebracht hat, müssen wieder
in Ordnung gebracht werden. Wo sind z. B. die außenpolitischen Bemühungen
der deutschen Regierung, die "nachrichtenlosen" Konten von Morbuto,
Kabila und Co. in der Schweiz. in Südafrika und anderswo aufzuspüren,
Konten, auf denen auch deutsches Steuerzahlergeld, aber auch das vom zairisch
- kongolesischen Volk erarbeitetes Geld gelandet ist? Liegt die mörderische
Gleichgültigkeit der deutschen Regierung vielleicht daran, daß
der ehelmalige us-amerikanische Präsident Bush im Kongo besondere Interessen
hat? Während eine große Aufregung über Nazigold, Lebensversicherungen
von Holocaust - Opfern und Bankkonten herrscht, kümmert sich weder
ein deutscher Politiker noch ein New Yorker Rechtsanwalt um die aktuellen
Menschenquälereien und Vernichtungen bzw. den Tätern, deren Ausmaße
einschließlich der dahinterstehenden Gesinnung durchaus dem Holocaust
gleichen. Wir Deutsche tun uns selber etwas sehr Übles an, wenn wir
den Versuch, Asyl in Deutschland, so beamtenmäßig behandeln,
wie es diesem Priester (siehe Rahmen) ergangen ist.. Der Ideenreichtum,
der uns innenpolitisch fehlt, den brauchen wir auch außenpolitisch.
Mit den standardisierten diplomatischen Methoden kommen wir nicht weiter.
Schily, Kanther, Mechtersheimer und Andere lösen die Probleme nicht,
wenn sie populistische Sprüche dreschen, wie das Boot ist voll. Solche
Sprüche verkleistern das Gehirn, beinhalten keine Lösungen und
führen zu keinem Frieden.
Wortlaut der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 zur Staatsbürgerschaft:
7. Integration
Wir setzen uns mit Nachdruck für eine gemeinsame europäische
Flüchtlings- und Migrationspolitik ein, die die Genfer Flüchtlingskonvention
und Europäische Menschenrechtskonvention beachtet. Ziel der gemeinschaftsrechtlichen
Regelung muß eine ausgewogene Verantwortungs- und Lastenverteilung
sein. Während der deutschen Ratspräsidentschaft werden wir vorschlagen,
die Kompetenz für alle Fragen der Flüchtlings- und Migrationspolitik
bei einem Mitglied der Europäischen Kommission zu bündeln.
Wir erkennen an, daß ein unumkehrbarer Zuwanderungsprozeß
in der Vergangenheit stattgefunden hat und setzen auf die Integration
der auf Dauer bei uns lebenden Zuwanderer, die sich zu unseren Verfassungswerten
bekennen.
Im Zentrum unserer Integrationspolitik wird die Schaffung eines modernen
Staatsangehörigkeitsrechts stehen. Dabei sind insbesondere zwei Erleichterungen
umzusetzen:
Kinder ausländischer Eltern erhalten mit Geburt in Deutschland die
deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bereits hier geboren
wurde oder als Minderjähriger bis zum 14. Lebensjahr nach Deutschland
eingereist ist und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt.
Unter den Voraussetzungen von Unterhaltsfähigkeit und Straflosigkeit
erhalten einen Einbürgerungsanspruch
- Ausländerinnen und Ausländer mit achtjährigem rechtmäßigen
Inlandsaufenthalt
- minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, von denen
wenigstens ein Elternteil zumindest über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
verfügt und die seit fünf Jahren mit diesem Elternteil in familiärer
Gemeinschaft in Deutschland leben
- ausländische Ehegatten Deutscher nach dreijährigem rechtmäßigen
Inlandsaufenthalt, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens
zwei Jahren besteht.
In beiden Fällen ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
nicht von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit abhängig.
Wir werden Einbürgerungen auch dadurch erleichtern und beschleunigen,
daß wir auf überflüssige Verfahren verzichten. Zur Förderung
der Integration sollen auch die hier lebenden Ausländerinnen und
Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates
der Europäischen Union besitzen, das Wahlrecht in Kreisen und Gemeinden
erhalten.
Wir werden die im ausländerrechtlichen Vermittlungsverfahren nur
unzureichend umgesetzte Reform des eigenständigen Ehegatten-Aufenthaltsrechtes
zu Ende führen. Dazu werden wir die allgemeine Wartefrist von vier
auf zwei Jahre herabsetzen und die Härtefallklausel so gestalten,
daß unerträgliche Lebenssituationen der Betroffenen angemessen
berücksichtigt werden können.
Im übrigen werden wir den Novellierungsbedarf im Ausländergesetz
mit Rücksicht auf internationale Vereinbarungen überprüfen.
Die bisherige Anwendung des Ausländergesetzes hat in einer geringen
Zahl von Einzelfällen zu Ergebnissen geführt, die auch vom Gesetzgeber
nicht gewollt waren. Wir werden künftig alle gesetzlichen und administrativen
Möglichkeiten (Paragraphen 32, 54, 30 Abs. 4 AuslG und die darauf
bezogenen Verwaltungsvorschriften) nutzen, in solchen Fällen zu helfen.
Sollte sich das geltende Recht als zu eng erweisen, werden wir eine Änderung
des Paragraphen 30 Abs. 2 AuslG ins Auge fassen.
Die Dauer der Abschiebungshaft und des Flughafenverfahrens werden im Lichte
des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft.
Wir wollen gemeinsam mit den Ländern eine einmalige Altfallregelung
erreichen. Wir werden die Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel der Beachtung
geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe überarbeiten.
Den nachfolgenden Text entnehme ich einer Zeitungsanzeige in der Wochenzeitschrift
FREITAG vom 4. Dezember 1998.
Skandalöse Ermittlungsmethoden im Asylverfahren:
Gefolterter Priester mußte vorsingen!
"Mir wurde ein Revolver an die Stirn gehalten, oberhalb der Nase
und danach hat man geschossen. Auch mußte ich mich nackt ausziehen,
dann hat man den Revolver an meinen After gehalten, und es wurde ebenfalls
gefeuert."
Dies berichtet ein 40jähriger Priester aus der Demokratischen Republik
Kongo, als er auf dem Flughafen Frankfurt landet. Bei der Befragung durch
den Bundesgrenzschutz gibt er an, Augenzeuge eines Massakers gewesen zu
sein, das Truppen des Präsidenten Kabila an Hutu-Flüchtlingen
verübten. Er habe daraufhin internationale Journalisten über
die Greueltaten informiert und diese in seinen Predigten verurteilt.
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
greift zu seltsamen Untersuchungsmethoden. Anstatt - wie es die Aufgabe
des Amtes ist - die Angaben über die politische Verfolgung, erlittene
Folter und Scheinhinrichtung aufzuklären, wird der Flüchtling
gedemütigt. Seine Angabe, Priester zu sein, wird in Zweifel gezogen,
und es findet ein entwürdigendes Schauspiel statt: Der Priester muß
vor den Behördenvertretern auf lateinisch die Laudes vorsingen, alle
Apostel aufzählen, die Namen der Stämme Israels nennen, den
Gottesbeweis des heiligen Augustinus erläutern und Hegels Dialektik
erklären.
Die Entscheidung des Bundesamtes nach diesen merkwürdigen Ermittlungmethoden
ist erschütternd. Kein Wort zur Glaubwürdigkeit des Augenzeugenberichtes
über das Massaker, kein Wort zur erlittenen Folter. Statt dessen
eine Begründung, als deren Urheber man eher ein mittelalterliches
Inquisitionsgericht vermuten würde: "Gerade das abgeschlossene
Theologiestudium kann dem Antragsteller nicht geglaubt werden. (...) Der
Antragsteller läßt selbst grundlegendes Wissen zu den Glaubensinhalten
der katholischen Kirche vermissen." Der Asylantrag wird als "offensichtlich
unbegründet" abgelehnt - ohne auf die dargelegten Fluchtgründe
einzugehen.
Ab diesem Moment ist höchste Eile geboten, denn die Abschiebung des
Flüchtlings in den Verfolgerstaat steht unmittelbar bevor.
PRO ASYL schaltet das katholische Missionswerk MISSIO ein. MISSIO kann
bestätigen, woran niemand außer dem Bundesamt zweifelt: Der
genannte Flüchtling sei "in der Tat vom Berufsstand her Priester."
PRO ASYL geht an die Öffentlichkeit und macht sowohl den Fall als
auch die Vorgehensweise des Bundesamtes publik.
PRO ASYL hilft bei der Einleitung weiterer juristischer Schritte.
Wie in vielen Fällen zuvor führt auch hier die Kombination von
wirksamer Öffentlichkeitsarbeit und professioneller juristischer
Hilfe zum Erfolg: Die Zurückweisung wird ausgesetzt, der Priester
darf einreisen, über seinen Asylantrag wird neu entschieden. PRO
ASYL unterstützt den Flüchtling im nun anstehenden Gerichtsverfahren
und wird weiterhin alles unternehmen, um den Flüchtling wirksam zu
schützen und sein Menschenrecht auf Asyl zu verteidigen.
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