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Den nachfolgenden
Text habe ich der Schweizer Information UDEO, Ausgabe Dezember 1998, entnommen.
Ohne den Vertrag zwischen WHO und IAEA (Internationale Atomenergie-Agentur)
gekannt zu haben, vertrat ich bekanntlich schon seit langem die Auffassung,
daß die Weltgesundheitsorganisation WHO z.B. in Afrika bei ihren zahlreichen
Impfkampagnen und in den Diskussionen über die vermeintliche Krankheit
AIDS eine unrühmliche Rolle spielt. Es ist bekannt, daß die WHO
selbst und auch maßgebliche Mitarbeiter Zuwendungen der pharmazeutischen
Industrie erhalten. Die Korruption und das unten dokumentierte Abkommen
sind Folgen und Ursachen einer menschenverachtenden Politik. Der Profit
hat Vorrang vor der Gesundheit. Das ist auch das Credo bei den Diskussionen
über Krankenhausbetten und "Gesundheitskosten" in der noch
sehr reichen Bundesrepublik Deutschland. Wir sind von den "internationalen
Seuchen" deshalb noch nicht befallen, weil unsere gesundheitlichen
Abwehrkräfte (Immunsystem) durch den Wohlstand noch stark genug sind.
Die Mixtur von Hunger, Vitaminmangel, Elektrosmog, pharmazeutische Vergiftung,
von chemischer Vergiftung des Lebensmittels Wasser, der Luft und der Nahrungsmittel
und von Radioaktivität und vielleicht von noch unbekannten Zivilisationsfolgen,
ist in Deutschland noch nicht (voll) wirksam geworden. Das nachfolgende
Dokument zeigt, daß bereits 1959 die Weltgesundheitsorganisation und
die Internationale Atom-Energie-Agentur genau wußten, was sie uns
zumuten.
Die Überschrift in UDEO lautet: Ein beschämender Vertrag.
Der Text: Zwischen der WHO und der IAEA existiert seit 1959 ein Vertrag,
aus dem wir eine inoffizielle Übersetzung einiger Abschnitte abdrucken.
Nach wie vor hat die IAEA den Auftrag, Atomenergie international zu fördern!
Wir protestieren gegen diesen Vertrag.
Artikel I 3. Wann immer eine der Organisationen (WHO od. IAEA, red.) vorschlägt,
ein Programm oder eine Aktivität zu entwickeln zu einem Thema, an dem
die andere Organisation ein elementares Interesse haben könnte, wird
die erste Organisation die andere zu Rate ziehen im Hinblick auf eine Anpassung
der Angelegenheit in gemeinsamen Übereinkommen.
Artikel III 1. Die Internationale Atom-Energie-Agentur und die Weltgesundheitsorganisation
erkennen, daß sie es für notwendig erachten könnten, gewisse
Einschränkungen anzuwenden für den Schutz ihnen zugekommener vertraulicher
Informationen. Sie sind sich deshalb einig, daß nichts in diesem Vertrag
so ausgelegt werden soll, daß weder der eine noch der andere Vertragspartner
Informationen herausgeben muß, die nach der Beurteilung der die Informationen
besitzenden Partei einen Vertrauensbruch gegenüber den eigenen Mitgliedern
oder gegenüber den Informanten schaffen könnte oder aber den gewohnten
Gang der eigenen Tätigkeiten stören könnte.
2. Als Gegenstand solcher Absprachen, die notwendig sein können für
den Schutz von vertraulichem Material, werden das Sekretariat der Internationalen
Atom-Energie-Agentur und das Sekretariat der Weltgesundheitsorganisation
sich gegenseitig vollständig informieren in bezug auf alle geplanten
Aktivitäten und alle Arbeitsprogramme, die für beide Parteien
von Interesse sein könnten.
3. Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation und der Generaldirektor
der Internationalen Atom-Energie-Agentur oder ihre Vertreter sollen auf
Verlangen einer der beiden Parteien Konsultationen aufnehmen im Zusammenhang
mit der Bereitstellung von jeweiligen speziellen Informationen, die für
die andere Partei von Interesse sein könnten.
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