|
Die Bayrische Landtagswahl
vom 21. September hat die Einschaltquoten bei Rundfunk und Fernsehen gedopt
und den Tageszeitungen gute Auflagen beschert, was dem schlechten Anzeigengeschäft
ein wenig auf die Füße geholfen hat. Es hat darüber hinaus
der Medienpräsenz von Politikerinnen und Politikern gedient. Das war
auch alles. Der Demokratie hat die Wahl nicht gedient. Die Wahl ist, was
die CSU betrifft, anders verlaufen, als öffentlich dargestellt. Am
21. September 2003 haben im Vergleich zu den letzten Landtagswahlen 1998
für die CSU 120506 Wähler (Erststimmen) weniger gestimmt!!
Die Siegerpose des Herrn Stoiber ist der niedrigen Wahlbeteiligung von 57,
3 % geschuldet, die den Prozentanteil der CSU hochschaukelte. Nähern
wir uns us-amerikanischen Verhältnissen? Das Wahlergebnis der CSU -
Erststimmen 59,3 % und Gesamtstimmen 60,7 % - ist trotzdem erschreckend
hoch.
Die SPD hat 770519 Erststimmen weniger als 1998, Bündnis90/Die Grünen
hat 65381 Erststimmen mehr als 1998 und die FDP 34309 mehr als 1998 bekommen.
Die PDS scheint an den Wahlen gar nicht teilgenommen zu haben. Von den kleinen
Parteien haben trotz der niedrigen Wahlbeteiligung die Freien Wähler,
die ödp, die BP, die PBC und Fr. Franken Wählerstimmen gewonnen.
Unab. Kandidaten, AUF- BRUCH, BB und BüSo, die 1998 nicht kandidierten,
haben auch Stimmen gewonnen. Interessant ist meiner Ansicht nach noch die
Zahl der ungültig Wählenden: sie hat um 11721 auf 62177 zugenommen.
Am gleichen Tag wurden die bayerischen Wähler zu zwei Volksentscheiden
aufgerufen. Das halte ich nun wiederum für eine Hohe Schule der Demokratie,
wenn auch auf der Web-Seite von Bayern heute Kritik darüber
laut wird, daß über "Pakete" abgestimmt wurde. Ich
halte das auch für falsch. Jeder Punkt in den "Paketen" ist
für sich so wichtig, daß über ihn auch unterschiedlich entschieden
werden kann. Für den Stimmbürger ist es frustrierend, wenn er
für mehrere Themen nur eine Stimme abgeben kann. Bayern heute
läßt auf ihrer Homepage abstimmen: 89 % sind - am 26. September,
den Tag meiner Abfrage - für eine getrennte Abstimmung.
Am 21. September entschied das Wahlvolk über folgendes:
"Paket 1"
Art. 16 (Der Landtag tritt spätestens am 22. Tag nach der Wahl zusammen,
bisher 15. Tag)
Art. 55 (Bessere Information des Landtags durch die Staatsregierung)
Art. 83 (Das Konnexitätsprinzip wird eingeführt, die kommunalen
Spitzenverbände erhalten ein Anhörungsrecht)
Konnexitätsprinzip: Nach dem Motto "Wer anschafft,
muß zahlen" darf der Freistaat den Kommunen künftig neue
Aufgaben nur noch dann übertragen, wenn die Finanzierung geklärt
ist. Die CSU war lange Zeit gegen das von Kommunen, SPD und Grünen
geforderte Konnexitätsprin-zip. Erst nachdem die Freien Wähler
ein Volksbegehren für gerechtere Finanzbeziehungen zwischen Staat und
Gemeinden auf den Weg gebracht hatten, lenkte die CSU ein.
"Paket 2"
Art. 14 (schon ab 18 Jahren Kandidatur für den Landtag möglich,
bisher 21 Jahre)
Art. 100 (neu: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.")
Art. 125 (Kinder bekommen Anspruch auf Entwicklung zu einer selbstbestimmungsfähigen
Persönlichkeit)
Art. 126 (Kinder und Jugendliche sollen vor Ausbeutung, Verwahrlosung und
Mißhandlung geschützt werden).
Beide Pakete hatten eine Wahlbeteiligung 56,6 %, das "Paket 1"
ist mit 88,3 % angenommen worden, das "Paket 2" mit 85,1 %.
Die Volksentscheide versöhnen mich mit der Landtagswahl. Das demokratische
Bewußtsein der Wähler wird größer.
|
|