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(D.K.)
Mehr Demokratie e. V., Landesverband Hessen. c/o Klaus Auls, Sternstr.
9, 61200 Wölfersheim, Tel. 0 60 36 - 98 14 60, Fax 0 60 36 - 98 14
61, eMail afk-a@web.de hat mich gebeten, folgende Presserklärung
zu veröffentlichen:
Hessen neu verfassen Aktionsbündnis von Attac und Mehr Demokratie
(hjp) Start des Aktionsbündnisses von Attac und MD war am
24.04.2004. Ziel ist eine neue oder zumindest veränderte
bürgerfreundliche hessische Verfassung: Das wollen wir nicht
der damit beauftragten 15-köpfigen Enquetekommission und schon gar
nicht der CDU-Landesregierung alleine überlassen.
Zahlreiche Mitglieder von Attac und Mehr Demokratie fanden sich zum Initialtreffen
in Grießheim ein. Dabei auch Aktive aus den Frankfurter Initiativen
"Rettet die U-Bahn" und "Schließung von Stadtteilbibliotheken"
aber auch Vertreter der Parteien PDS und der Direkt Demokraten Deutschlands
(DDD).
Volker Mittendorf stimmte die Anwesenden mit einem Überblick über
die katastrophalen Bestimmungen der Landesverfassung
Hessens ein, die im Ländervergleich auf den letzten Plätzen
liegt und entgegen allen anderen bisher niemals verändert wurde.
So gibt es, um nur ein Beispiel zu nennen, da noch immer die Todesstrafe.
Nach Artikel 116 der Landesverfassung wird die Gesetzgebung durch
das Volk im Wege des Volksentscheids und durch den Landtag ausgeübt.
Nach Artikel 123 kommt eine Verfassungs-Änderung dadurch zustande,
daß der Landtag sie mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner
Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit
der Abstimmenden zustimmt.
Im dazugehörigen Ausführungsgesetz bedarf alleine der Antrag
auf Zulassung eines Volksbegehrens drei Prozent der Wahlberechtigten,
die bei weitem höchste Hürde in ganz Deutschland.
Dann muß jeder Fünfte wahlberechtigte Hesse
noch unterschreiben, damit das Volksbegehren zustande kommt. Umgerechnet
auf die letzte Landtagswahl bedeutet das, eine Partei mit so vielen Stimmen
hätte einen Anteil von 31,2% erhalten.
Die Eintragungsfrist von 14 Tagen macht es unmöglich,
mit Menschen zu diskutieren und sie zu überzeugen, das Begehren zu
unterstützen.
Beim Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene können Unterschriften
überall gesammelt werden, beim Volksbegehren nicht. Stattdessen müssen
die Bürgerinnen nur während der Öffnungszeiten der Verwaltung
dort innerhalb der 14 Tage unterschreiben.
Im einzelnen können Sie sich informieren bei Http://mehr-demokratie.de/bu/pdf/ranking.pdf
und http://www.hessenrecht.Hessen. de/gvbl/gesetze/101Verfassung/10-1-verfass/verfass.htm
Diese Regelungen der Volksbegehren auf Landesebene sind praxisuntauglich.
Deshalb wird eine drastische Senkung der Einleitungshürde, die Verlängerung
der Sammelfrist und die Möglichkeit der Sammlung von Unterschriften
an Informationsständen gefordert.
Bei dem Treffen wurde der Name der Aktion "Hessen neu Verfassen"
ihre Organisation und deren Ziele festgelegt. In den nächsten Wochen
werden die notwendigen Vorbereitungen wie Thesenpapier, Homepage etc.
getroffen. Dann wird man die Mitglieder der Kommission ebenso wie die
Öffentlichkeit ansprechen.
Interessierte wenden sich zunächst (so lange die Aktions-Homepage
noch nicht erreichbar ist) an einen Ansprechpartner von http://www.mehr-demokratie-hessen.de
Lokalsender Rhein-Main-TV berichtete bereits an prominenter
Stelle am 26.04. von Initiative. |
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