Dieter Kersten / Juni 2004    
Presseerklärung - Mehr Demokratie e. V.  
     
 

(D.K.) Mehr Demokratie e. V., Landesverband Hessen. c/o Klaus Auls, Sternstr. 9, 61200 Wölfersheim, Tel. 0 60 36 - 98 14 60, Fax 0 60 36 - 98 14 61, eMail afk-a@web.de hat mich gebeten, folgende Presserklärung zu veröffentlichen:

Hessen neu verfassen Aktionsbündnis von Attac und Mehr Demokratie

(hjp)
Start des Aktionsbündnisses von Attac und MD war am 24.04.2004. Ziel ist eine neue oder zumindest veränderte bürgerfreundliche hessische Verfassung: Das wollen wir nicht der damit beauftragten 15-köpfigen Enquetekommission und schon gar nicht der CDU-Landesregierung alleine überlassen.

Zahlreiche Mitglieder von Attac und Mehr Demokratie fanden sich zum Initialtreffen in Grießheim ein. Dabei auch Aktive aus den Frankfurter Initiativen "Rettet die U-Bahn" und "Schließung von Stadtteilbibliotheken" aber auch Vertreter der Parteien PDS und der Direkt Demokraten Deutschlands (DDD).

Volker Mittendorf stimmte die Anwesenden mit einem Überblick über die katastrophalen Bestimmungen der Landesverfassung Hessens ein, die im Ländervergleich auf den letzten Plätzen liegt und entgegen allen anderen bisher niemals verändert wurde. So gibt es, um nur ein Beispiel zu nennen, da noch immer die Todesstrafe.

Nach Artikel 116 der Landesverfassung wird die Gesetzgebung durch das Volk im Wege des Volksentscheids und durch den Landtag ausgeübt.

Nach Artikel 123 kommt eine Verfassungs-Änderung dadurch zustande, daß der Landtag sie mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.

Im dazugehörigen Ausführungsgesetz bedarf alleine der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens drei Prozent der Wahlberechtigten, die bei weitem höchste Hürde in ganz Deutschland.

Dann muß jeder Fünfte wahlberechtigte Hesse noch unterschreiben, damit das Volksbegehren zustande kommt. Umgerechnet auf die letzte Landtagswahl bedeutet das, eine Partei mit so vielen Stimmen hätte einen Anteil von 31,2% erhalten.

Die Eintragungsfrist von 14 Tagen macht es unmöglich, mit Menschen zu diskutieren und sie zu überzeugen, das Begehren zu unterstützen.

Beim Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene können Unterschriften überall gesammelt werden, beim Volksbegehren nicht. Stattdessen müssen die Bürgerinnen nur während der Öffnungszeiten der Verwaltung dort innerhalb der 14 Tage unterschreiben.

Im einzelnen können Sie sich informieren bei Http://mehr-demokratie.de/bu/pdf/ranking.pdf und http://www.hessenrecht.Hessen. de/gvbl/gesetze/101Verfassung/10-1-verfass/verfass.htm

Diese Regelungen der Volksbegehren auf Landesebene sind praxisuntauglich. Deshalb wird eine drastische Senkung der Einleitungshürde, die Verlängerung der Sammelfrist und die Möglichkeit der Sammlung von Unterschriften an Informationsständen gefordert.

Bei dem Treffen wurde der Name der Aktion "Hessen neu Verfassen" ihre Organisation und deren Ziele festgelegt. In den nächsten Wochen werden die notwendigen Vorbereitungen wie Thesenpapier, Homepage etc. getroffen. Dann wird man die Mitglieder der Kommission ebenso wie die Öffentlichkeit ansprechen.

Interessierte wenden sich zunächst (so lange die Aktions-Homepage noch nicht erreichbar ist) an einen Ansprechpartner von http://www.mehr-demokratie-hessen.de

Lokalsender Rhein-Main-TV berichtete bereits an prominenter Stelle am 26.04. von Initiative.

 
     
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