Dr. Hans-Ulrich Niemitz / Oktober 2004    
(Schul) Medizin ist UnRecht
Freiheit für Dr. Ryke Geerd Hamer
 
     
 

Die Neue Medizin, seit 2004 als "Germanische Neue Medizin" von Seiten des Entdeckers Dr. med. Ryke Geerd Hamer markenrechtlich geschützt, erklärt das Krebsgeschehen biologisch. Es ist ein ursprünglich sinnvolles, aber heute von der Schulmedizin nicht verstandenes und als bösartig eingeschätztes Geschehen. Ein Konfliktschock löst das Krebsgeschehen als ein Sinnvolles Biologisches Sonderprogramm aus. Tumore oder Zysten z.B. sind Organverstärker! Das Krebsgeschehen läuft in zwei Phasen ab. ERSTENS Stress mit Organverstärkung, und wenn der Konflikt gelöst worden ist, ZWEITENS Reparatur (z.B. Abbau des Tumors). In beiden Phasen ist man "nicht normal", also schulmedizinisch gesehen "krank". Die neumedizinische Therapie ist: Den Konflikt verstehen, wissen, wo man im Ablauf des Sonderprogramms steht - und dann vernünftig handeln. Dies gelingt, weil man weiß, was "Krebs" bedeutet. Zum Beispiel: Leukämie ist die Reparaturphase des Konfliktschocks "Selbstwerteinbruch". Leukämie heißt, der Konflikt ist schon gelöst. Nun gilt es "nur noch" - aber das ist eben auch mit Krankheitserscheinungen verbunden - die Reparaturarbeiten im Körper durchzustehen. // Diese Erklärung ist schematisch. Wer genaueres wissen will, schaue im Internet nach: www.neue-medizin.de und www.pilhar.com

Wenn man weiß, daß nur Konfliktschocks Krebs auslösen (nun richtig verstanden: Sonderprogramme starten können), dann ist klar, daß die Theorie, es gäbe Metastasen, falsch ist. Jeder "Krebs" hat seinen eigenen Konfliktschock. So ist der Lungenrundherdkrebs der häufigste Zweitkrebs, schulmedizinisch eben als Metastase gedeutet. Dieser Lungenkrebs ist dem Konfliktschock Todesangst zugeordnet. Die Todesangst kommt fast immer von der ärztlichen Diagnose des Erstkrebes.
Der deutsche Arzt Dr. med. Ryke Geerd Hamer ist am 9. September 2004 in Spanien verhaftet worden, um an Frankreich ausgeliefert zu werden. Er war in Chambéry in einem Revisionsverfahren nur deshalb zu drei Jahren Haft verurteilt worden, damit er nach Frankreich ausgeliefert werden muß. Ein geringeres Strafmaß hätte gemäß des neu eingeführten Europarechts dafür nicht ausgereicht. Hier wurde also ein Strafmaß nicht entsprechend der Schwere der Tat gefordert, sondern entsprechend der Möglichkeit, des "Täters" habhaft werden zu können. Das Urteil im ersten Verfahren war deutlich geringer gewesen.

Dr. Hamers Gesetzesverstoß soll in Folgendem bestanden haben: Personen seien gestorben, weil zwei Frauen krebskranke erwachsene (!) Personen gemäß der Neuen Medizin aufgeklärt hätten. Also: Eine freie Meinungsäußerung (hier eine Information) wird als Straftatbestand gewertet. Dabei hat Dr. Hamer nicht selber diese Personen informiert. Er war zu der Zeit in Deutschland. So war es ihm unmöglich, eine Handlung - z.B. medizinische Maßnahmen an einer dieser Personen - vorzunehmen. Bekanntermaßen dürfen in einem Rechtsstaat nur kriminelle Handlungen bzw. Unterlassungen bestraft werden - nicht Meinungen und Informationen!

Ob man nun die Neue Medizin für richtig hält oder nicht, spielt hier keine Rolle. Hier
wird gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen (siehe z.B. Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Bedeutsam über dieses eine Urteil hinaus ist, daß offensichtlich Frankreich programmatischjuristisch für ganz Europa die Meinungsfreiheit abschaffen will. (Die Gesetze und zugeordneten Gerichtsverfahren erinnern an die Inquisition: unterstellte Meinungen werden als Taten bestraft.) Dabei wird den europäischen Ländern, aus denen die Verurteilten angefordert werden, keine Überprüfung des Urteils bzw. der Urteilsbegründung zugestanden. Denn: Wer in einem anderen Land zu "3 Jahren Gefängnis" verurteilt wurde, muß ausgeliefert werden.

Dr. Hamer hat vor etwa 20 Jahren die biologischen Gesetzmäßigkeiten des Krebsgeschehens entdeckt. Die Schulmedizin weigert sich, dies anzuerkennen. Stattdessen wendet sie die kostspieligen, massentödlichen Verfahren der Krebsbekämpfung - Schneiden, Bestrahlen und Vergiften (Chemo) - weiter an. Dies zum Vorteil der Pharmaindustrie, Großkranken-häuser und Versicherungen und zum Nachteil der in Massen sterbenden Patienten. Die Universität Tübingen stoppte 1982 in letzter Sekunde mit Hilfe formaler und dann folgend unrechtmäßiger Eingriffe das Habilitationsverfahren: Hier wollte Dr. Hamer die wissenschaftliche Überprüfbarkeit und damit Richtigkeit seiner Erkenntnisse vorführen und eine neue Krebstherapie vorstellen. Die Habilitation liegt schriftlich vor, kann von jedermann gekauft werden - und man möge sich selber informieren! Dies war der Beginn einer schikanösen Hetzjagd. So löste die Polizei gewaltsam sein Krankenhaus auf, in dem er die "Neue Medizin" praktizierte. Ihm wurde 1986 die Approbation entzogen, da er seiner Lehre "nicht abschwören wollte" (Sie lesen richtig: "abschwören" steht in diesem Urteil!). Da er selbstverständlich weiter über sein Wissen zu medizinischen Fragen sprach und informierte, wurde er, weil seine Meinungsäußerung als Behandlung interpretiert wurde, wegen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz in Köln ins Gefängnis geworfen. Zuletzt war er gezwungen, nach Spanien ins Exil zu gehen.

Frankreich, wo Dr. Hamer zuvor über lange Zeit viele Ärzte in der Neuen Medizin unterwiesen hatte, verfolgte ihn und alle nun entsprechend praktizierenden Ärzte in besonderer Weise.

Und: Die deutschen Hetzmedien schreiben in goebbelschem Gleichklang immer vom "selbst ernannten" Krebsheiler. Wie wäre es, im selben Gleichklang von dem selbst ernannten Recht der Schulmediziner zu schreiben, Kinder schulmedizinisch zwangstherapieren zu dürfen? Mit welchem Recht? Denn es ist höchstrichterlich festgestellt (BGH-Urteil IV ZR 135/92), daß jede Krebstherapie ein Experiment ist, da die Schulmedizin Krebs wissenschaftlich nicht richtig deuten kann.

Dr. Hamer entdeckte die Bedeutung des Konfliktschocks durch ein furchtbares, seine Familie betreffendes Erlebnis. Ein italienischer Prinz, der Mafia sehr nahestehend und internationaler Waffenhändler, erschoß seinen Sohn. Wegen dieses "Verlustkonfliktes" bekam Hamer Hodenkrebs. Heute wissen wir, jeder Hodenkrebs wird durch einen Verlustkonflikt ausgelöst.

Frankreich ließ, nachdem dieser Prinz wegen Mord schon angeklagt war (1982), ihn in einem vom französischen Staatspräsidenten manipulierten, dubiosen Revisionsprozeß (1991) de facto frei sprechen; denn im "Zweifel für den Angeklagten": Es hätte ja zufällig neben dem Prinzen eine andere (allerdings nie gesehene oder namentlich vermutete) Person, die auch mit dieser seiner extrem seltenen Waffe geschossen haben könnte, auftauchen können. Ach ja: Das gerichtsmedizinisch gesicherte Projektil war selbstverständlich auf unerklärliche Weise verschwunden. (Auch hier lesen Sie richtig! Und italienische "Prinzen" herrschen bis heute über französische Richter, über Frankreich und Europa).

Bei Olivia, der Tochter der Familie Pilhar, diagnostizierte man einen Nierenkrebs (Wilmstumor). Österreich ging in bösartigster Manier gegen die Familie und Dr. Hamer vor. Da die Behörden den Eltern das Sorgerecht entziehen wollten, flüchtete die Familie 1995 nach Spanien. Mit dem vom Staatspräsidenten persönlich abgegebenem Versprechen, Olivia nicht anders zu behandeln als die Eltern wünschen, wurde Olivia nach Österreich zurückgelockt - und sofort fast völlig von ihren Eltern isoliert und zwangstherapiert, bemerkenswerterweise untypisch! Nachdem die Ärzte Olivia schon in den klinischen Tod gebracht hatten (die Wiederbelebung gelang) und merkten, dass mit der üblichen Therapie Olivia sterben würde, setzten sie die zweite Chemo ab (Beweis: Olivias Haare fielen nicht aus!) und verzichteten auf Morphium (Beweis: Olivia kann einiges über diese Therapie-Schmerzen erzählen) und behaupteten dennoch, das Kind per Chemo geheilt zu haben. Geheilt? Olivia fehlt nun eine Niere, und sie wird vermutlich keine Kinder bekommen können …

 
     
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