Dieter Kersten - November / Dezember 2009

   
 

Rechtsmißbrauch

 
     
 

(D.K.)  Genau am 1. September 2009, am 70. Jahrestag des Überfalls des Deutschen Reiches auf die Republik Polen meldete The Associated Press (AP) im Internet auf der Eingangsseite der Suchmaschine Yahoo folgendes:  >Eltern dürfen ihren Sohn «Djehad» nennen. Das Kammergericht in Berlin entschied nach Mitteilung vom Dienstag, daß das Kindeswohl durch die Wahl des Vornamens nicht gefährdet sei. «Djehad» bedeutet Heiliger Krieg. Der Standesbeamte hatte die beantragte Beurkundung dieses Namens im Geburtenbuch mit der Begründung abgelehnt, das Kindeswohl sei dadurch erheblich gefährdet: Der Begriff «Heiliger Krieg» habe in Deutschland seit dem 11. September 2001 eine stark negative Bedeutung erlangt. Das Kammergericht sah - wie zuvor das Amtsgericht und das Landgericht - die Namenswahl als unbedenklich an. Bei «Djehad» handele es sich um eine im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchliche Bezeichnung für die Verpflichtung des Muslimen zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens, hieß es zur Begründung. Der Gebrauch des Wortes als Vorname sei daher keineswegs verunglimpfend oder anstößig. Daran ändere nichts, daß radikale Islamisten in jüngster Zeit den Begriff im Sinne eines bewaffneten Kampfes gegen Ungläubige verwendeten. Eine Einschränkung des Rechts der Eltern zur Namenswahl könne das nicht rechtfertigen. Auf die Motive der Eltern komme es nicht an. (Aktenzeichen: Kammergericht Berlin, 1 W 93/07), http://gerichtsentscheidungen. berlinbrandenburg/ <

Es gibt keinen Heiligen Krieg, wie es auch keinen Gerechten Krieg gibt. Aus  beiden Begriffen spricht die rechte wie linke Menschenverachtung des 20. Jahrhunderts, die ich als rechten und linken Faschismus verstehe. Wenn es so ist,  könnte ich mein Kind auch Auschwitz oder Hitler nennen.

Eigentlich wundert es mich gar nicht, daß deutsche Juristen ein solches Urteil sprechen, stammt doch die Juristerei in sehr vielen Teilen aus einer Kultur, die den Nationalsozialismus geistig möglich machte. In einer friedlichen Kulturrevolution müssen auch unsere, die deutschen, Gesetzbücher neu geschrieben werden.

Daß es da und dort auch islamische Religionswissenschaftler gibt, die den Djehad aus dem Koran anders deuten, als die  radikalen Islamisten, das will ich gerne glauben. Aber dann müssen diese islamischen Weisen auch hervortreten und sich öffentlich äußern.

Ein deutsches Kammergericht macht sich so, wie es in dieser Meldung geschildert wird, zum „nützlichen Idioten“ politkrimineller Machenschaften.

 
     
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