Dieter Kersten - März / April 2010

   
 

Krankenversicherung

 
     
 

(D.K.)  Ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen erhebt ab 1. Februar 2010 einen Zusatzbeitrag. Dazu gehört auch die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK), in der ich Mitglied bin. Mit der Datumsangabe „im Februar 2010“, eingegangen bei mir am 3. Februar, habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten. Am 6. Februar habe ich folgenden Brief an die (DAK) geschrieben:

Betr.: Ihr Schreiben vom „im Februar 2010“, eingegangen bei mir am 3. Februar 2010, meine Versichertennumer bei Ihnen ???? Ihr Betreff: Ihre Krankenversicherung 8 Euro Zusatzbeitrag monatlich ab Februar 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhebe Einspruch gegen Ihre Forderung nach einem monatlichen Zusatzbeitrag  von € 8,00.

Dieser Einspruch betrifft in erster Linie die Art und Weise, wie Sie die 8 Euro Zusatzbeitrag verlangen. Im Februar 2010 „erheben“ Sie den Zusatzbeitrag ab 1. Februar 2010. Ich bin von Beruf Kaufmann und ich kann meinen Kunden keine Waren liefern, die ich willkürlich während des Liefervorganges, mit einem Zusatzbeitrag belaste. Stellen Sie sich (Sie als „einfacher“ Mitarbeiter der DAK und als Vorstand) vor, Sie tätigen einen Kauf bei mir, meinetwegen in Höhe von 96,- Euro, und die Rechnung lautet bei Lieferung, plötzlich auf 104,- Euro. Sie würden als Kunde von mir - mit oder ohne rechtlicher Grundlage - erwarten, daß ich Sie wenigstens rechtzeitig, mit einer angemessenen Vorlaufzeit, über die Erhöhung informiere.

Bei Ihrer „Erhebung“ des Zusatzbeitrages werden Sie sich vermutlich auf irgendwelche Gesetze oder Rechtsverordnungen berufen. Das sollte Sie aber nicht hindern, den Weg eines aufrechten, „königlichen“ Kaufmanns zu gehen, auch wenn alle rundherum der irrtümlichen und politisch verheerenden Meinung sind, das „blöde“ Volk hat den Zwangsbeitrag nicht anders verdient. Sie werden auch einwenden, ich könne ja die Krankenkasse wechseln. Sie wissen selbst, daß es keinen echten Wettbewerb gibt. Der Laie muß Fachfrau oder Fachmann werden, um die „Haken und Ösen“, die Tricks der Krankenkassen zu durchschauen.

Mir fehlt auch die dringende und zwingende Begründung für einen solchen Zusatzbeitrag. Wenn ich erfahre, daß bestimmte medizinische Diagnosegeräte mit niedergelassenen Ärzten schlechter abgerechnet werden als mit einem Krankenhaus, dann kann ich nur feststellen, daß es bei Ihnen kein Kostenmanagement gibt. Dieses Thema kann auf Wunsch ausgedehnt werden, mit dem Unterschied, daß Sie von mir verlangen würden, daß ich ohne Kostenersatz Eingaben und Begründungen schreibe, Sie aber unter Umständen ein, von mir aus gesehen, verhältnismäßig hohes Gehalt für die gleiche Arbeit beziehen.

Ich erwarte eine sachbezogene Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Mit dem Datum vom 17. Februar habe ich eine Antwort von der DAK erhalten. Es ist, um es  kurz zu machen, natürlich keine sachbezogene Antwort. Das ist auch nicht zu erwarten.  Die Antwort hat den Betreff Einwände gegen die Zahlung des Zusatzbeitrages, einen langen Text, in dem von meinen Einwänden keine Rede ist, und eine Anlage zum Bescheid über die Zahlung des Zusatzbeitrages. Da angeblich mein Einspruch kein Widerspruch ist, bin ich der „Empfehlung der DAK“ gefolgt und habe noch einmal, ganz formal, Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Verstanden habe ich das nicht.  In dem Brief der DAK vom 17. Februar heißt es: „Zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Erhebung des Zusatzbeitrages werden einige Widerspruchsverfahren als Musterstreitverfahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung geführt“. Angeblich sollen keine Kosten entstehen. Mein Mißtrauen ist sehr groß. Selbst wenn ich Jurist wäre, bräuchte ich womöglich Tage, wenn nicht Wochen, um mich in dem Gesetzeswust einzuarbeiten. Juristen werden somit zu Halbgöttern, was einer Demokratie nicht gut tut.

Sollten Sie auch Widerspruch gegen den Zusatzbeitrag eingelegt haben, lassen Sie mich Ihre Widerspruchgründe wissen, damit ich sie veröffentlichen kann. Widerspruch ist Widerstand gegen eine chaotische Politik.

 
     
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