Günter Woltmann-Zeitler - Juli / August 2010

   
 

Was die Deutsche Bundesbank und die Geschäftsbanken zukünftig tun müssen beziehungsweise nicht mehr tun dürfen - im Interesse der Wirtschaft und der Menschen

 
     
 

Günter Woltmann-Zeitler
Am Kühberg 1, 85247 Arnbach
Email anpwoltmannzeitler@hotmail.com

Herr Woltmann-Zeitler ist 78 Jahre alt und Herausgeber von Woltmann-Zeitler-Brief-Gedanken zu politischen und gesellschaftlichen Fragen, neuerdings auch Wir können! - Positive Gedanken zu politischen und gesellschaftlichen Fragen.

Wenn in Deutschland die Konjunkturkrise, die Angst vor Bankenkrisen, Inflation und Staatsschulden überwunden sowie eine entsprechende Bedrohung auch für die Zukunft ausgeschlossen werden soll, müssen der Deutsche Bundestag beziehungsweise die deutsche Bundesregierung folgende Maßnahmen ergreifen:

1) Für den Tätigkeitsbereich der Deutschen Bundesbank

a) Durch entsprechende Änderung des Bundesbankgesetzes ist die Deutsche Bundesbank ihrer bisherigen Autonomie zu entkleiden und in vollem Umfang der Weisungskompetenz und Kontrolle der deutschen Bundesregierung beziehungsweise des Deutschen Bundestags zu unterstellen. Bisher ist es in Deutschland so, daß sich vom Volk frei gewählte und demnach autorisierte politische Instanzen auf dem für das Gemeinwohl lebenswichtigen Gebiet der Währungspolitik selbst kastriert halten und statt dessen eine Handvoll Banker schalten und walten lassen.

Dabei ist es weder schlüssig zu argumentieren, Zentralbanker wären grundsätzlich kompetenter als Politiker, noch zu unterstellen, Funktionäre der Zentralbank hätten eher das langfristig und umfassend Wichtige im Auge als Parlamentarier und Regierungsmitglieder.

Die Führer der Zentralbanken werden ja von Politikern ausgewählt und eingesetzt – und zwar unter dem Gesichtspunkt von deren gewünschter Kompetenz -; dann müssen diese Politiker im Prinzip auch selbst über die entsprechende Kompetenz verfügen, um kompetente  Banker auswählen zu können. Jedenfalls müssen im Parlament und in der Regierung hinreichend viele entsprechend kompetente Persönlichkeiten vertreten sein und entsprechend gewählt werden. – Und es ist inakzeptabel, sich darauf einzustellen und sich gewissermaßen damit abzufinden, daß Politiker, die vom Volk explizit in dem Vertrauen gewählt worden sind, die nachhaltigen und breit gefächerten Interessen dieses Volkes in dessen Gesamtheit zu wahren, weniger gesamtverantwortlich handeln – gegebenenfalls nur oberflächlich oder gar zu sehr egoistisch – als bestellte Beamte der Zentralbank, die in aller Regel entweder aus dem Kreis von Persönlichkeiten rekrutiert wurden, die zuvor für partikulär interessierte Geschäftsbanken direkt oder innerhalb deren wissenschaftlichem Umfeld tätig waren.

Die Deutsche Bundesbank wird dem Bundeswirtschaftsministerium als dessen angeschlossene Behörde unterstellt; nicht dem Finanzministerium, dessen Aufgabe die Verwaltung des Bundeshaushalts ist. Die für die Wirtschaft maßgebliche Währungspolitik muß vernünftigerweise Aufgabe des Wirtschaftsministeriums sein.

b) Die Deutsche Bundesbank, überweist an einen beim Bundeswirtschaftsministerium gehaltenen Fonds – der Form halber als unbefristeten und zinslosen Kredit – sukzessive, in aufeinanderfolgenden Raten - einen Betrag von mehreren 100 Milliarden Euro. Sie verbucht dieses Geld nicht als Kredit sondern als neues, zusätzlich ausgegebenes Geld.

c) Falls die Europäische Zentralbank beziehungsweise Euro-Europa diese Transaktion verhindern oder wesentlich verzögern können, ist vorbezeichneter Fonds mit einem entsprechenden Betrag in einer neu einzurichtenden deutschen Zweitwährung (Konjunktur-Mark = KM ?) zu speisen. Die Zweiwährung läuft sodann parallel zum Euro – zu diesem immer zum festen Wechselkurs von 1:1 konvertierbar.
 
d) Sollte es auch gegen letztgenannte Aktivität Widerstand geben, müssen die sich als involviert fühlenden Staaten davon überzeugt werden, daß das deutsche Vorgehen einer zwingenden Notwendigkeit, jedenfalls essentiellen und gerechten Interessen der deutschen Menschen, entspricht. Darüber hinaus sollte man ihnen empfehlen, im eigenen Interesse gemäß dem deutschen Beispiel zu verfahren.

e) Das zusätzliche neue Geld aus dem Fonds beim Wirtschaftsministerium kann die Regierung im Prinzip via Finanzministerium ausgeben, wie man es für nötig oder wünschenswert hält. Im Prinzip. Nachdem der Staat das zusätzliche Geld zum ersten Mal, als erster genutzt hat – vielleicht teilweise für Umweltschutzmaßnahmen o.ä. -, läuft es anschließend immerzu, fortlaufend im Geld-Güter-Geld-Kreislauf um, zu Gunsten der Gesamtwirtschaft aller Menschen im Land, dient es zum Erwerb von Gütern, damit zur Förderung von Absatz, von Produktion, zur „Schaffung von Arbeitsplätzen“, als ultimative Waffe gegen die derzeit herrschende Absatzkrise und Erwerbslosigkeit.

Entgegen dem soeben angesprochenen „Prinzip“ sollte der Staat die zusätzliche Kaufkraft aber vielleicht besser sofort an seine Bürger weiterreichen. Über Steuersenkungen, Rentenerhöhungen, Sozialsubventionen o.ä. Dann nehmen die Bürger das Recht der ersten Nutzung wahr.

Selbstverständlich soll und kann die Zentralbank ein Zuviel an Kaufkraft auch jederzeit wieder aus dem Markt herausziehen – wenn Bedarf und Produktionsmöglichkeit einmal sinken sollten. Dann würde das Wirtschaftsministerium – um eine ansonsten eintretende Geldwertminderung zu vermeiden – das Zuviel an Kaufkraft an den Fond zurückgeben müssen, sich dazu das Geld über eine dann notwendige und auch akzeptable einmalige Steuerforderung vom wirtschaftenden Volk zurückholen.

Grundsätzlich muß die Zentralbank dafür sorgen, daß dem Markt fortlaufend soviel Kaufkraft zur Verfügung steht, daß die Gesamtgütermenge, nach der Bedarf besteht und die produzierbar ist, immer gegen Kaufkraft abgesetzt werden kann.

Mit Hilfe der zusätzlichen Kaufkraft aus vorgenannten Fonds wird also die derzeit drohende Rezession und Massenerwerbslosigkeit relativ schnell auf Null herabgesenkt.

Einwände, die wesentliche Geld-/Kaufkraftvermehrung würde grundsätzlich, von vornherein schädlich sein für den Wert der Euro- und/oder KM-Währung beziehungsweise für die Umwelt, sind als letztlich unhaltbar zurückzuweisen. Eine entsprechende eingehende Aufklärung wird angeboten. Hier sei gegen die Befürchtung eines möglichen Wertverfalls der Währung - beruhigend - nur in Kurzform festgestellt, daß es zu einer Wertminderung des Geldes solange einfach nicht kommen kann, wie die Geldmenge nicht größer wird, als die Menge der Güter, die Menge der Güter im Gesamten, ressourcenmäßig und produktionstechnisch ebenfalls steigen kann und auch der Bedarf entsprechend groß ist.

f) Die Behörde Deutsche Bundesbank soll am Ende nur noch als eine Art von Währungsversorgungsamt fungieren.

Daß Geschäftsbanken bei diesem Amt Kredite aufnehmen können, soll nur noch für eine Übergangszeit möglich bleiben. Danach müssen sich Geschäftsbanken ausschließlich auf dem freien Kapitalmarkt refinanzieren. Wobei den Geschäftsbanken bei einer durch die sehr viel progressivere Kaufkraftversorgung des Marktes – morgen - sehr viel lebhafterer Konjunktur - morgen - sehr viel mehr Kredite von ihren Einlegern zufließen werden - als heute.

g) Die Behörde Bundesbank verkauft in mehreren aufeinanderfolgenden Lots ihren gesamten Goldbestand auf dem freien Markt. Daß diese Aktivität den internationalen Goldpreis drückt, ist sinnvoll, denn es ist nicht vernünftig zu begründen, daß Gold so irrational teuer gehandelt wird. Schließlich ist in der Praxis gegebenenfalls Gold weniger wert als ein Becher Wasser und gibt im Falle eines Falles der Besitzer eines Bechers Wasser diesen gegen keine Menge Gold her. – Der Erlös aus dem Goldverkauf fließt über den Bundesbankgewinn dem Bundeshaushalt zu, der so in die Lage versetzt wird, den Steuerzahler zu entlasten beziehungsweise minderbemittelte Bürger zu subventionieren.

h) Die Bundesbank, die am Ende also nur noch als Einrichtung für die ausreichende Geld-/Kaufkraftversorgung des Marktes zuständig ist, verkauft auch ihre Devisenbestände und zieht sich völlig aus dem Devisenhandel zurück. Dieser ist dann ausschließlich Aufgabe der Geschäftbanken. –  Deutsche Exporteure können danach ihre Deviseneinnahmen nicht mehr bei der Bundesbank eintauschen, sondern müssen zusehen, daß sie diese bei den Geschäftsbanken einwechseln. Diese Tatsache wird die unsinnigen deutschen Exportüberschüsse (Exportüberschüsse bedeuten faktisch, daß die deutsche Bundesbank die Exporte ins Ausland im entsprechenden Ausmaß bezahlt hat, das Ausland selbst für einen Teil seiner Importe keine Waren nach Deutschland liefern mußte) mehr und mehr zurückgehen lassen. Damit wird der Zwang zu nicht notwendigen Importen verringert und die deutsche Produktionswirtschaft veranlaßt, sich mehr als bisher auf den Inlandsmarkt auszurichten. Export wie Import auf das Notwendige zu beschränken bedeutet, die Umwelt zu schonen und Ressourcen wie Kosten zu sparen.

2) Für den Tätigkeitsbereich der Geschäftsbanken

a) Alle Geschäftsbanken müssen gesetzlich – unter Strafandrohung - dazu verpflichtet werden, gewährte Kredite so an Laufzeiten zu binden, daß die Institute fällige Rückzahlungen an Einlegerkunden (Sparer etc.) unter allen Umständen zum vereinbarten Termin leisten können. Sie dürfen also kurzfristige Gelder absolut nicht längerfristig ausleihen.

Daraus ergibt sich, daß es Geschäftsbanken dann nicht mehr erlaubt ist, geldschöpfende Kredite auf der Basis ihrer gehaltenen Giroeinlagen auszugeben. Dies wiederum ist einmal gerecht und stellt zum anderen sicher, daß Girokunden zu jeder Zeit ihr Guthaben wieder bar abheben können. Gerecht ist es nämlich, weil es ungerecht ist, daß natürliche Personen, also einfache Bürger, bestraft werden, wenn sie Geld „selbst herstellen“, Geschäftsbanken dies aber tun, indem sie quasi Geld ausleihen, das gar nicht ihr Eigentum ist.

Wann immer es später notwendig ist, die Kaufkraftmenge durch Neuemissionen weiter zu vergrößern, dürfen dann gerechterweise nicht mehr auch Geschäftsbanken ein erforderliches Mehr an Geld „schöpfen“, dieses Geld sodann verleihen und damit Gewinn machen, sondern nur die Gemeinschaft der Bürger, über deren Regierung, deren Bundesbank.

Volle Sicherheit von Giroeinlagen wird durch das Geldschöpfungsverbot insofern geschaffen, als jetzt Geschäftsbanken nicht mehr in Liquiditätsschwierigkeiten – zu Lasten der Giroeinleger – kommen können, wenn das Publikum Bargeld von Girokonten – die Basis für die bisherige Geldschöpfung der Geschäftsbanken - abheben möchte, das „geschöpfte“ Geld aber längerfristig verliehen worden ist.

Geschäftsbanken müssen vom Tag X an dazu verpflichtet werden, den Umfang ihrer Kreditforderungen sukzessiv auf das Maß zurückzuführen, das sich nicht nur aus Giroeinlagen (Spareinlagen etc.) ergibt.

b) Geschäftsbanken ist sodann aufzuerlegen, aufgenommene Spargelder etc. sämtlich nur als Kredite weiter zu verleihen. Mit Spareinlagen welcher Art auch immer Unternehmensbeteiligungen welcher Art auch immer oder Sachwerte zu erwerben, ist ihnen zu untersagen.

c) Weiter ist festzuschreiben, daß Geschäftsbanken nicht absolut voll gesicherte Kredite, das heißt: Risikokapital, nur im Umfang ihres voll gesicherten Eigenkapitals und voll gesicherter Gewinnrücklagen gewähren dürfen. Die betreffenden Institute müssen Kunden, die größere Kredite aufnehmen möchten, an größere Einrichtungen verweisen oder ihnen die Möglichkeit aufzeigen, statt sich mit Bankkrediten zu finanzieren, Unternehmensbeteiligungen als Aktien zu verkaufen oder etwa Teilhaber über direkte Anleihen zu gewinnen. – Aktien oder Anleihen sind zwar vergleichsweise unsichere Anlagen; wenn aber kürzere Termine und höhere Renditen angeboten werden, dürfte es immer möglich sein, ausreichend viele Kleinanleger – die Betonung liegt auf „klein“ – zu interessieren, Direktanleger, die wagen, um zu gewinnen.

d) Geschäftsbanken müssen aufgefordert werden – nicht verpflichtet –, Einlegern mit einer Einlagenhöhe X+ laufend Kenntnis davon zu geben, welchen Kreditnehmern mit einer Schuldenhöhe Y+ sie Kredite gewährt oder prolongiert haben. Es ist den Kunden der Geschäftsbanken eigentlich grundsätzlich nicht zuzumuten, daß sie ihr Geld als Kapital verleihen und ihren Schuldner letztendlich nicht kennen beziehungsweise nicht kennen können, wenn sie ihn kennen möchten.

Außerdem sichert dieses Verfahren, daß Geschäftsbanken mit den ihnen anvertrauten Geldern höchstmöglich sorgsam umgehen.

Auf Bedenken, bei diesem Verfahren würden manche potentielle Kreditnehmer auf Investitionskredite verzichten, ist zu erwidern, das gelte wohl nur für relativ unsichere Investoren. Die aber könnten sich dann ihr Risikokapital immerhin doch bei „Diskretbanken“ holen, dabei aber auch höhere Zinsen zahlen müssen. Während Banken mit öffentlich gemachten Schulden – da ihnen wegen des größeren in sie gesetzten Vertrauens mehr Geld zuflösse und sie deshalb selbst weniger Zinsen zahlen müßten – billigere Kredite einzuräumen im Stande wären.

e) Was für Geschäftsbanken gelten soll, muß im Prinzip auch für Versicherungen gelten.

 
     
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