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(01.09.10 Spectator) Ich lebe auf einem Grundstück, welches im Gewerbemischgebiet liegt, d.h. auf dem Grundstück befindet sich auch Gewerbe, welches auf Zulieferungen durch LKW’s angewiesen ist. Diese Einfahrt ist ständig durch nicht ordnungsgemäß parkende PKW’s versperrt. Die PKW’s parken, manchmal beidseitig in die durch Pflasterung markierte Auffahrt hinein. Die Polizei weigert sich, diese PKW’s abschleppen zu lassen, weil sie „nur“ 50 cm ordnungswidrig in die Einfahrt hinein parken. Diese 50 cm sind aber erwiesenermaßen der Grund, weshalb der LKW nicht auf das Grundstück fahren kann. Das sind eindeutige Verstöße der PKW-Halter gegen die Straßenverkehrsordnung, die von den Polizeiuniformträgern gedeckt werden, zuungunsten von mittelständischen Gewerbetreibenden, die einen großen Teil des Steueraufkommens erwirtschaften.
Mir wird gesagt, da gäbe es ja noch das Institut der Dienstaufsichts-beschwerde gegen die Polizeibeamten. Haha, ein überaus schlauer Rat. Dazu sind die Dienstnummern bzw. die Namen der Beamten notwendig, die natürlich nicht herausgerückt werden. Es muß viel wertvolle Zeit in einen Vorgang gesteckt werden, der, wären wir ein Rechtsstaat, ruckizucki erledigt wäre, nämlich durch das Abschleppen der verkehrswidrig parkenden PKW’s auf Kosten des Halters.
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